Baugenehmigung
 

Home
Nach oben
Material
Verglasung
Fundament - Boden
Ausrichtung
Baugenehmigung

 

 

Wintergärten - Genehmigung

Baugenehmigung ist erforderlich

Für die Erteilung der Baugenehmigung muss von einer vorlageberechtigten Person (Architekt, Ingenieur oder Meister einiger Bauberufe) ein Bauantrag eingereicht werden.
Auf Wunsch reichen wir für Sie Ihren Bauantrag beim Bauamt ein.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren:

Baurechtliche Prüfung des Genehmigungsverfahrens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Einzureichen sind:

  • amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen M=1:100 (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächen
  • Berechnung des Rauminhaltes
  • Herstellungskosten
  • Erhebungsbogen für Baustatistik
  • Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind
  • Nachweis der Standsicherheit (Statik), des Wärmeschutzes und des Schallschutzes

Genehmigungsdauer:

Ca. 4 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde

Mitteilungsverfahren:

Es erfolgt keine baurechtliche Prüfung des Bauvorhabens durch die örtliche Genehmigungsbehörde. Der Entwurfverfasser unterschreibt, dass alle baurechtlichen Anforderungen berücksichtigt worden sind.

Einzureichen sind:

  • Flurkartenauszug
  • Erklärung des Entwurfverfassers, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind und dass das Gebäude dem örtlichen Baurecht entspricht.
  • Erklärung eines Sachverständigen (Statiker), dass die Standsicherheit, der Wärmeschutz und der Schallschutz dem örtlichen Baurecht entsprechen.
  • Erhebungsbogen für Baustatistik

Genehmigungsdauer:

Beim Mitteilungsverfahren kann sofort mit dem Bau begonnen werden.
Nach der Fertigstellung des Gebäudes sind alle fehlenden Unterlagen, die auch beim vereinfachten Genehmigungsverfahren erforderlich sind, bei der örtlichen Genehmigungsbehörde einzureichen. Sie werden jedoch nicht mehr geprüft.